Anleinpflicht für Hunde gilt ab dem 01.04.2025
Anleinpflicht für Hunde gilt ab dem 01.04.2025

Anleinpflicht für Hunde gilt ab dem 01.04.2025

Foto-Quelle: von Thorsten1970, Pixabay

von Anna Ritgen, Ronnenberg-App

„Ab dem 1. April beginnt wieder die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit – eine besonders sensible Phase für viele wildlebende Tiere. In dieser Zeit gilt in der freien Landschaft eine Anleinpflicht für Hunde, um Jungtiere wie Rehkitze, zu schützen.

Die Anleinpflicht betrifft Wälder – wie etwa das Naherholungsgebiet Benther Berg –, Feldwege, Wiesen sowie Gewässer und deren Uferbereiche. Grundlage hierfür ist § 33 Abs. 1 des Niedersächsischen Waldgesetzes (NWaldLG), der festlegt, dass Hunde vom 1. April bis zum 15. Juli in diesen Bereichen nur angeleint geführt werden dürfen. Auch Wege und Gewässer innerhalb bebauter Ortslagen sind davon eingeschlossen.

Warum ist das so wichtig? In der Brut- und Setzzeit sind viele Tiere besonders empfindlich gegenüber Störungen. Ein freilaufender Hund kann beispielsweise ein Rehkitz aufschrecken und dazu führen, dass es von seiner Mutter nicht mehr angenommen wird. Auch bodenbrütende Vögel verlassen oft ihr Gelege, wenn sie sich bedroht fühlen. Mit der Einhaltung der Anleinpflicht helfen Sie also aktiv dabei, unsere heimische Tierwelt zu schützen!
Wer seinen Hund dennoch unangeleint laufen lässt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Meyer unter der Telefonnummer 0511/4600-345 gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung zum Schutz unserer Natur!“


Quelle: Ronnenberg-App

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